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Diese Seite zeigt Ihnen die wichtigsten Intervalle für Wartung und Inspektion von Wasseraufbereitungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Trinkwasserbereich Wartung und Inspektion von TrinkwasserinstallationenNach Teil 8 der DIN 1988 ist der Betreiber von Trinkwasseranlagen verpflichtet, die Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit seiner Trinkwasserinstallation zu überprüfen. Der in der DIN 1988 enthaltene Inspektions- und Wartungsplan nennt die
Zeitintervalle und Zuständigkeiten, die wir Ihnen nachstehend darstellen. Keimansammlungen in Feinfiltern und Enthärtungsanlagen, die schon seit 10 Jahren keine Wartung durch eine Fachfirma gesehen haben, sind keine Seltenheit. Es möge sich jeder selber prüfen, wann er das letzte Mal nach seinem
Feinfilter im Keller gesehen hat.
Intervalle für Wartung und Inspektion
* bei Gemeinschaftsanlagen Für Betreiber von Eigenwasseranlagen, sprich Brunnenbesitzer, ist eigene FAQ in Vorbereitung, die wir Ihnen bis Ende Februar 2005 zur auf unseren Seiten zur Verfügung stellen.
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